Behandlungshonorar

Erstbesuch 60 Minuten: 100 €

Folgetermine ca. 45 Minuten: 90 €

Das Nichterscheinen zum Behandlungstermin oder Absagen von Behandlungsterminen unter 24h vor Behandlungsbeginn, werden mit einer Versäumnisgebühr von 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

                     

Erstattbarkeit bei den Krankenkassen

Die osteopathische Behandlung ist eine Privatleistung. Dennoch beteiligen sich viele gesetzliche und private Krankenkassen an den Kosten, allerdings kann der Umfang dieser Zuzahlung stark variieren. Bitte erkundigen Sie sich daher im Vorfelde bei Ihrem zuständigen Kostenträger, welche Voraussetzungen bzw. Vertragsklauseln in Ihrem persönlichen Falle gelten.

Die Körperwerft besitzt die Voraussetzungen, welche für eine allgemeine Erstattbarkeit bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen gefordert wird, jedoch haben wir keinen Einfluss auf individuelle Auflagen Ihrer Krankenkasse.