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Information über Corona-Schutzvorkehrungen ab dem 07.04.2023

Da mit dem Auslaufen der Corona-Schutzmaßnahmen zum 07.04.2023 nun auch die Maskenpflicht für Besucher von Gesundheitseinrichtungen entfällt, wird sich die Körperwerft auch dieses Mal an den öffentlich geltenden Regeln orientieren.

Für Termine ab dem 07.04.2023 gelten demnach folgende Punkte:

Eine generelle Maskenpflicht wird in der Praxis nicht mehr vorgeschrieben.

Ihnen als Patient*in wird es freigestellt, ob Sie zum Eigenschutz während Ihres Praxisaufenthaltes eine FFP2- oder OP-Maske tragen möchten.

Sollten Sie Erkältungssymptome haben, melden Sie sich bitte zunächst VOR dem Termin telefonisch oder per Email. Sehen Sie bitte von einem eigenmächtigen Besuch unter erkrankten Bedingungen ab.

Bitte verzichten Sie in den Praxisräumlichkeiten weiterhin auf den Verzehr von mitgebrachten Nahrungsmitteln oder Getränken.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!