Information bezüglich 3G-Regelung in der Praxis

Die Körperwerft ist um Ihr Wohl bemüht und wird auch weiterhin ihr Möglichstes tun, Ihren Aufenthalt so sicher wie möglich zu gestalten.

Die aktuell geltende Corona-Schutzverordnung für das Land NRW sieht vor, dass „körpernahe Dienstleistungen“ nur noch in Anspruch genommen werden dürfen, sofern der Nachweis einer Immunisierung oder einer erfolgten Testung nachgewiesen werden kann. Dieser Nachweis muss von der Einrichtung entsprechend dokumentiert werden.

Die Körperwerft nimmt sich das Recht heraus, auch zu Ihrem Schutz, sich an dieser Vorgabe zu orientieren und bis auf Weiteres die „3G“-Regel zu befolgen.

 

Bringen Sie daher bitte zu Ihrem nächsten Termin eine der folgenden Nachweis-Optionen mit:

  • Nachweis über eine vollständige Impfung, welche mindestens 14Tage zurückliegt
  • Nachweis einer auskurierten Corona-Erkrankung (positiver PCR-Test, min. 28Tage alt, jedoch nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweis einer offiziellen Testung (Schnelltest / PCR), welche nicht älter als 48h ist (ein „heimisch durchgeführter“ Schnelltest gilt nicht!
  • Dies gilt für jeden Termin, bis ein vollständiger Impfschutz nachgewiesen werden kann

 

Darüber hinaus gelten natürlich weiterhin die bekannten Maßnahmen wie:

  • Ihre Maske (OP- / oder FFP2-Maske) konstant über Mund und Nase gezogen lassen
  • Kein Essen oder Getränk in den Praxisräumen verzehren

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!