Information über Corona-Schutzvorkehrungen ab dem 02.04.2022

Da sich die Körperwerft stets an die Richtlinien der geltenden Corona-Schutzverordnung hält, gilt auch nach dem 02.04.2022 weiterhin die Maskenpflicht (§3 der Schutzverordnung bezüglich medizinischer Praxen).

Tragen Sie daher bitte während Ihres gesamten Aufenthaltes in der Praxis eine FFP2- oder OP-Maske.

Die Maske ist auch dann nicht abzusetzen, wenn Sie sich allein im Wartebereich aufhalten sollten!

Bitte verzichten Sie in den Praxisräumlichkeiten zudem weiterhin auf den Verzehr von mitgebrachten Nahrungsmitteln oder Getränken.

Die bisher geltende 3G-Regelung ist ab dem 02.04.2022 außer Kraft gesetzt. Sie müssen bei Ihrem Termin also keinen entsprechenden Nachweis mehr vorzeigen.

Es wird jedoch höflich angeraten, dass Sie aus Rücksicht auf alle Beteiligten vor Ihrem Besuch einen Selbsttest durchführen und auch weiterhin bei Krankheitssymptomen die Praxis nicht betreten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!