Information über Corona-Schutzvorkehrungen ab dem 07.04.2023

Da mit dem Auslaufen der Corona-Schutzmaßnahmen zum 07.04.2023 nun auch die Maskenpflicht für Besucher von Gesundheitseinrichtungen entfällt, wird sich die Körperwerft auch dieses Mal an den öffentlich geltenden Regeln orientieren.

Für Termine ab dem 07.04.2023 gelten demnach folgende Punkte:

Eine generelle Maskenpflicht wird in der Praxis nicht mehr vorgeschrieben.

Ihnen als Patient*in wird es freigestellt, ob Sie zum Eigenschutz während Ihres Praxisaufenthaltes eine FFP2- oder OP-Maske tragen möchten.

Sollten Sie Erkältungssymptome haben, melden Sie sich bitte zunächst VOR dem Termin telefonisch oder per Email. Sehen Sie bitte von einem eigenmächtigen Besuch unter erkrankten Bedingungen ab.

Bitte verzichten Sie in den Praxisräumlichkeiten weiterhin auf den Verzehr von mitgebrachten Nahrungsmitteln oder Getränken.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

 

 

Information über Corona-Schutzvorkehrungen ab dem 01.10.2022

Da sich die Körperwerft natürlich auch weiterhin an die geltenden Infektionsschutzrichtlinien (für medizinische Praxen) hält, gilt nun ab dem 01.10.2022 die FFP2-Maskenpflicht.

Bitte tragen Sie die FFP2-Maske während Ihres gesamten Aufenthaltes in der Praxis.

Die Maske ist auch dann nicht abzusetzen, wenn Sie sich allein im Wartebereich aufhalten sollten!

Bitte verzichten Sie in den Praxisräumlichkeiten zudem weiterhin auf den Verzehr von mitgebrachten Nahrungsmitteln oder Getränken.

Sollten Sie Krankheitssymptome vor Ihrem Termin bemerken, kontaktieren Sie mich im Vorfeld telefonisch oder per Email und betreten bitte nicht die Praxis.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Information über Corona-Schutzvorkehrungen ab dem 02.04.2022

Da sich die Körperwerft stets an die Richtlinien der geltenden Corona-Schutzverordnung hält, gilt auch nach dem 02.04.2022 weiterhin die Maskenpflicht (§3 der Schutzverordnung bezüglich medizinischer Praxen).

Tragen Sie daher bitte während Ihres gesamten Aufenthaltes in der Praxis eine FFP2- oder OP-Maske.

Die Maske ist auch dann nicht abzusetzen, wenn Sie sich allein im Wartebereich aufhalten sollten!

Bitte verzichten Sie in den Praxisräumlichkeiten zudem weiterhin auf den Verzehr von mitgebrachten Nahrungsmitteln oder Getränken.

Die bisher geltende 3G-Regelung ist ab dem 02.04.2022 außer Kraft gesetzt. Sie müssen bei Ihrem Termin also keinen entsprechenden Nachweis mehr vorzeigen.

Es wird jedoch höflich angeraten, dass Sie aus Rücksicht auf alle Beteiligten vor Ihrem Besuch einen Selbsttest durchführen und auch weiterhin bei Krankheitssymptomen die Praxis nicht betreten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Information bezüglich 3G-Regelung in der Praxis

Die Körperwerft ist um Ihr Wohl bemüht und wird auch weiterhin ihr Möglichstes tun, Ihren Aufenthalt so sicher wie möglich zu gestalten.

Die aktuell geltende Corona-Schutzverordnung für das Land NRW sieht vor, dass „körpernahe Dienstleistungen“ nur noch in Anspruch genommen werden dürfen, sofern der Nachweis einer Immunisierung oder einer erfolgten Testung nachgewiesen werden kann. Dieser Nachweis muss von der Einrichtung entsprechend dokumentiert werden.

Die Körperwerft nimmt sich das Recht heraus, auch zu Ihrem Schutz, sich an dieser Vorgabe zu orientieren und bis auf Weiteres die „3G“-Regel zu befolgen.

 

Bringen Sie daher bitte zu Ihrem nächsten Termin eine der folgenden Nachweis-Optionen mit:

  • Nachweis über eine vollständige Impfung, welche mindestens 14Tage zurückliegt
  • Nachweis einer auskurierten Corona-Erkrankung (positiver PCR-Test, min. 28Tage alt, jedoch nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweis einer offiziellen Testung (Schnelltest / PCR), welche nicht älter als 48h ist (ein „heimisch durchgeführter“ Schnelltest gilt nicht!
  • Dies gilt für jeden Termin, bis ein vollständiger Impfschutz nachgewiesen werden kann

 

Darüber hinaus gelten natürlich weiterhin die bekannten Maßnahmen wie:

  • Ihre Maske (OP- / oder FFP2-Maske) konstant über Mund und Nase gezogen lassen
  • Kein Essen oder Getränk in den Praxisräumen verzehren

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

 

Hinweis auf Schutzvorkehrungen wegen COVID-19

Um Ihren Besuch so sicher wie möglich zu gestalten, hält sich die Körperwerft in Bezug auf die Corona-Pandemie streng an die aktuellen Hygienerichtlinien des Robert-Koch-Instituts und die Coronaschutzverordnung des Ministeriums für Gesundheit. Im Rahmen dieser Vorgaben bitten wir Sie, bei Ihrem Termin folgende Maßnahmen einzuhalten:

  • Bitte tragen Sie einen Mundschutz, während Sie sich in der Körperwerft aufhalten.
  • Bitte desinfizieren Sie sich die Hände vor Eintreten in den Praxisbereich (Desinfektionsmittel sind vorhanden)
  • Bitte halten Sie zu anderen Patienten den vorgeschriebenen Abstand von 1,5m ein
  • Bitte informieren Sie uns VOR Ihrem Termin, sollten Sie erkältungsähnliche Symptome aufweisen oder Kontakt zu einer COVID-19-positiv getesteten Person gehabt haben.

Vielen Dank und bleiben Sie gesund!